Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Helling-Höfe“, Wiesbaden, Ortsbezirk Mainz-Kastel
Wiesbaden, 2019 - 2022
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit Einzelhandels- und Wohnnutzungen sowie kleinflächigen Gewerbenutzungen, Koordination des Verfahrens und der Planungsbeteiligten
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2019 - 2022
Auftraggeber
HellingHöfe GmbH & Co. KG
Ansicht aus Vorhabenplanung, Stand 24.02.2022
Anlass der Planung ist die Entwicklungsabsicht der HellingHöfe GmbH, im Ortsteil Mainz-Kastel auf einer Fläche zwischen der Wiesbadener Straße, der Eleonorenstraße, der Straße An der Helling und einer bestehenden Grünfläche am Rhein ein neues Nahversorgungszentrum mit Einzelhandels- und Wohnnutzungen sowie kleinflächigen Gewerbenutzungen zu entwickeln. Entsprechend der Rahmenvorgaben aus dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wiesbadener Straße soll im Plangebiet zum einen ein neues Nahversorgungszentrum entwickelt werden, das zur Stärkung des Stadtquartiers und der Nahversorgungsfunktion für die umgebenden Bereiche beiträgt. Zum anderen sollen durch eine urbane bauliche Dichte ca. 180 Wohneinheiten geschaffen und damit ein Beitrag zur Deckung des vor dem Hintergrund angespannter Bodenmärkte dringend benötigten Wohnraums in gut erschlossener Lage geleistet werden. Eine Auflockerung der Bebauung zum Rhein hin und eine Ergänzung um Grünstrukturen schafft ein attraktives Wohnumfeld. Trotz hoher baulicher Dichten werden dadurch sozial und räumlich durchlässige Ränder geschaffen werden, die eine Verzahnung des neuen Wohnquartiers in dem Stadtteil ermöglichen. Das Vorhaben wird durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Hierfür hat AS+P aufbauend auf den Vorhaben- und Erschließungsplänen des Vorhabenträgers für das ca. 1,7 ha große Plangebiet die planungsrechtlich erforderlichen Unterlagen erarbeitet und parallel dazu die Koordination der verschiedenen Beteiligten (Vertreter der Stadt, Vorhabenträger, Architekten, Fachplaner) sowie die Steuerung des Planverfahrens übernommen. Der Bebauungsplan wurde im Mai 2022 zur Satzung beschlossen.
Lageplan aus Vorhabenplanung, Stand 24.02.2022
Schnitt aus Vorhabenplanung, Stand 24.02.2022