Vom städtebaulichen Rahmenplan zur Bauleitplanung: „Ehemalige Turbinenfabrik“ in Mannheim

Städtischer Rahmenplan © AS+P Albert Speer + Partner GmbH
Am 28. September hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 71.55 „Ehemalige Turbinenfabrik“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und jeder Menge Fachgutachten kann nun in Kürze von der Öffentlichkeit eingesehen werden und die Behörden können Stellungnahmen zur Planung abgeben.
Der Beschluss ist das vorläufige erfolgreiche Ergebnis einer rund 12 Monate dauernden bauleitplanerischen Projektarbeit eines integrierten AS+P-Teams. Neben stadtplanerischen Fragestellungen wurden zahlreiche Einzelaspekte einer intensiven juristischen Prüfung unterzogen. Ziel der Planung ist es, die ehemalige Turbinenfabrik in Mannheim als modernen und zukunftsorientierten innerstädtischen Gewerbestandort zu entwickeln und neben Büronutzungen auch weiterhin produzierendes Gewerbe zu beherbergen. Dabei sollen auch die baukulturell wertvollen bestehen Gebäude erhalten werden.
Seit 2019 plant AS+P im Auftrag der Aurelis Real Estate GmbH mit mehreren Expertinnen und Experten auf der Fläche: Angefangen beim städtebaulichen Rahmenplan und dessen planungsrechtlichen Transfer in den Bebauungsplan über die Betreuung des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs rund um das neu geplante Hochhaus bis hin zur konkreten architektonischen Ausgestaltung und Umsetzung. Städtebau, Bauleitplanung, Landschaftsarchitektur und Architektur – das Team von AS+P liefert hier die gesamten städtebaulichen und planungsrechtlichen Grundlagen für ein attraktives neues Gewerbegebiet in Mannheim.

Innenansicht Werkshallen © AS+P Albert Speer + Partner GmbH