
Bebauungsplan „Ehemalige Turbinenfabrik“
Mannheim, Deutschland, 2020 - 2022
- Zeitraum: 2020 - 2022
- Plangebiet: 14 ha

Nach dem Fortgang des letzten Unternehmens auf dem Gelände der ehemaligen Turbinenfabrik, einem innerstädtisch gelegenen Industriestandort in Mannheim, wurde eine städtebauliche Neuausrichtung der Fläche erforderlich. Nachdem AS+P im Jahre 2020 einen städtebaulichen Rahmenplan erstellt hat, der auf die Entwicklung eines modernen und zukunftsorientierten Standortes mit produzierendem Gewerbe und Büronutzungen ausgerichtet war und u.a. auch die Weiternutzung baukulturell wertvoller Gebäude beinhaltete, wurde anschließend der darauf aufbauende Bebauungsplan von AS+P erarbeitet. Hierbei wurden sämtliche planungsrechtlich relevanten Themen und Fragestellungen in Zusammenarbeit mit der Aurelis Real Estate GmbH, der Stadt Mannheim und den verschiedenen Fachgutachterbüros erörtert. Im Ergebnis fanden zahlreiche Erkenntnisse Eingang in planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan, so zum Beispiel Auflagen für einen ausreichenden Lärmschutz benachbarter Wohnnutzungen in Form einer Geräuschkontingentierung. Auch mögliche Verschattungseffekte einer Neubebauung auf die vorhandene Umgebungsbebauung wurden untersucht. Ein bestehendes Werksgleis im Gebiet soll weiterhin genutzt werden und wurde im Verfahren wie auch in den Festsetzungen berücksichtigt. Weitere Themen wie der Umgang mit Altlasten, die Erstellung eines Energiekonzepts oder Möglichkeiten der Niederschlagsentwässerung wurden im Bebauungsplan planungsrechtlich bearbeitet.
Der Bebauungsplan wurde von der Stadt Mannheim im Mai 2022 beschlossen. Er dient nun den Architekten von AS+P als Grundlage für eine städtebaulich hochwertige Umsetzung.
