Bebauungs­plan Nr. 5.3 „Klinikum Langen“

Langen, Deutschland, 2017 - 2019

Als pla­nungs­rechtliche Grundlage für Baumaßnahmen auf dem Asklepios-Klinikgelände dient ein alter, in die Jahre gekommener Bebauungs­plan von 1969. Die Aufstellung eines neuen zeitgemäßen Plans erfolgt federführend seit Frühjahr 2017 durch AS+P

  • Auftrag­geber: Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Zeitraum: 2017 - 2019
  • Plangebiet: 7 ha
  • Nutzungsschwerpunkte: Gesundheit
Ärztehaus auf dem Klinikgelände
Ärztehaus auf dem Klinikgelände

Am nordöstlichen Stadtrand von Langen befindet sich das ehemalige Kreiskrankenhaus, das seit 2002 durch das private Klinikunternehmen "Asklepios Kliniken" betrieben wird. In seiner Funktion als Klinikum der Akut- und Regelversorgung übernimmt der Klinikbetreiber einen Großteil der Notfallversorgung des Landkreises Offenbach. Die Klinik ist zudem akademisches Lehrkrankenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Seit 2002 finden auf dem Klinikgelände immer wieder Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen statt. Einige der in den letzten Jahren erfolgten Baumaßnahmen entsprachen nur teilweise den Festsetzungen des für das Klinikgelände geltenden Bebauungs­plans Nr. 5 aus dem Jahre 1969 und konnten deshalb nur über Befreiungen realisiert werden.

Eingang Klinikgelände
Eingang Klinikgelände
Auszug Regionaler Flächennutzungsplan
Auszug Regionaler Flächennutzungsplan

Um den Klinikbetrieb aufrechterhalten und eine ärztliche Versorgung der Bevölkerung, insbesondere im Bereich Psychische Gesundheit, sicherstellen zu können, wurden 2017 erneut bauliche Erweiterungen auf dem Klinikgelände erforderlich, die eine Überarbeitung bzw. Änderung des Bebauungs­plans notwendig machten. Bei der Aufstellung des Bebauungs­plans sollten die aktuellen sowie die mittel- bis langfristigen Planungen bzw. die baulichen Erweiterungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten für einen Zeithorizont von ca. zehn bis fünfzehn Jahren berücksichtigt werden.

AS+P zeichnete zwischen 2017 und 2019 für die Erstellung des Bebauungs­plans verantwortlich: Neben der Erarbeitung eines Nutzungs- und Erweiterungskonzepts im Frühjahr 2017 und des darauf aufbauenden Bebauungs­plans ist die fachgutachterliche Abstimmung zu den Themen Verkehr, Schall, Entwässerung und Naturschutz Bestandteil der bauleitplanerischen Leistung. Hierbei kann auf ein Netzwerk zuverlässiger und kompetenter Kooperationspartner zurückgegriffen werden.