Bebauungs­plan Nr. 647 „Ehem. Güter­bahn­hof Offenbach“

Offenbach, Deutschland, 2017 - 2020

Mit dem Bebauungs­plan für das Güter­bahn­hofareal sollen Wohnen und Gewerbe in verträglicher Weise einen neuen urbanen Raum in Offenbach am Main definieren. Die Festsetzung urbaner Gebiete nach § 6a BauNVO ist zentraler Bestandteil des Bebauungs­plans

  • Auftrag­geber: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
  • Zeitraum: 2017 - 2020
  • Plangebiet: 9 ha
  • Nutzungsschwerpunkte: Wohnungs­bau, Büro / Verwaltung, Konversion, Mischnutzung, Innenentwicklung, Gewerbe / Industrie
Masterplan Offenbach 2030: Ausschnitt Entwicklungsbereich Ost
Master­plan Offenbach 2030: Ausschnitt Entwicklungsbereich Ost

Bereits der von AS+P erarbeitete „Master­plan Offenbach 2030“ sieht für das Areal des ehemaligen Güter­bahn­hofs eine Positionierung und Umsetzung als „Quartier 4.0“ vor. Zur Abschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten für die Umstrukturierung des Gebiets wurde von AS+P im Jahr 2017 eine Rahmen­planung für das Plangebiet erarbeitet.

Mit der Aufstellung des Bebauungs­plans wurden nun die pla­nungs­rechtlich­en Voraussetzungen zur städte­baulichen Ordnung und hochwertigen Entwicklung des Güter­bahn­hofareals geschaffen.

Rahmenplan
Rahmenplan

Das wesentliche Ziel der Planung ist es, die brachliegende Fläche im Zuge der Reaktivierung zu einem gemischt genutzten, innerstädtischen Quartier nach dem Leitbild der Stadt der kurzen Wege umzustrukturieren. Mit einer entsprechenden baulichen Dichte im Quartier soll Wohnraum geschaffen werden. Dadurch werden außerhalb der Stadt liegende Bereiche, die noch nicht in Anspruch genommen wurden bzw. nicht versiegelt sind, geschützt und Bodenversiegelungen begrenzt. Mit dem Bebauungs­plan wird die Attraktivität des Offenbacher Ostens als urbaner Wohnstandort sowie als Standort für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe gestärkt. Demzufolge ist die Festsetzung urbaner Gebiete nach § 6a BauNVO mit den entsprechenden Zulässigkeitsregelungen zentraler Bestandteil des Bebauungs­plans. Ergänzend wurde mit der Planung der Standort für eine weiterführende Schule im Stadtgebiet die angrenzenden sichergestellt und für Anwohner und Beschäftigte gebietsnahe Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche geschaffen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat Anfang November 2020 dem Bebauungs­plan zugestimmt. Das neue „Quartier 4.0“ befindet sich nunmehr in der Realisierung.