Vorhabenbezogener Bebauungs­plan Nr. 43.50 „Heinrich-Lanz-Carré“

Mannheim, Deutschland, 2006 - 2007

Ausweisung eines Sondergebietes mit Einzelhandel, Altenpflegeeinrichtungen und Sonderwohnnutzungen, Koordination des Verfahrens und der Planungsbeteiligten

  • Auftrag­geber: ASTOC GmbH & Co. KG
  • Zeitraum: 2006 - 2007
  • Plangebiet: 3 ha
  • Nutzungsschwerpunkte: Einzelhandel, Wohnungs­bau
Übersichtsplan mit Plangebiet
Übersichtsplan mit Plangebiet

Die AS+P Albert Speer + Partner GmbH erarbeitete 2006 / 2007 in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim und dem Vorhabenträger Diringer & Scheidel gemäß § 12 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungs­plan Nr. 43.20 „Heinrich-Lanz-Carré“. Die damit verbundene Neuordnung des ehemaligen Gießereigeländes der Firma John Deere stellt einen ersten Baustein im Rahmen des Gesamtvorhabens "Neues Stadtquartier am Hauptbahnhof / Mannheim 21" dar. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungs­plan war das Neubauvorhaben von Diringer & Scheidel, das zum einen verschiedene Formen der Wohnnutzung (Wohngebäude, Boardinghaus / Hotel, Gebäude für betreutes Wohnen) sowie ein Pflegeheim und zum anderen einen Lebensmittel- und einen Drogeriemarkt vorsah.

 

Luftbild
Luftbild

Parallel zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungs­plans übernahm AS+P im Rahmen der Verfahrenskoordination die Steuerung des gesamten Verfahrens sowie die Betreuung der einzelnen Fachgutachter. Darüber hinaus begleitete AS+P die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des Durchführungsvertrags, die neben dem vorhabenbezogenen Bebauungs­plan selbst konstitutive (rechtsbegründende) Bestandteile eines vorhabenbezogenen Bebauungs­plans sind.