Vorhabenbezogener Bebauungs­plan VBB-J 43 „Neue Carl-Zeiss-Promenade“, Jena

Jena, Deutschland, 2018 - 2021

Vorhabenbezogener Bebauungs­plan zur Entwicklung eines Hightech-Standortes für die Fa. ZEISS, Erstellen der Abwägungsunterlagen, Koordination des Verfahrens und der Planungsbeteiligten

  • Zeitraum: 2018 - 2021
  • Plangebiet: 9 ha
  • Nutzungsschwerpunkte: Büro / Verwaltung
Vorhaben- und Erschließungsplan (Ausschnitt)
Vorhaben- und Erschließungsplan (Ausschnitt)

Die Carl Zeiss AG beabsichtigt, an einem Standort auf dem ehemaligen Gelände der SCHOTT Jenaer Glas GmbH seine Geschäftsbereiche in Jena, dem Gründungsstandort von Zeiss, zusammen zu führen. Das Planungsareal befindet sich in innerstädtischer Lage zwischen der „Otto-Schott-Straße“ im Norden und dem in Betrieb befindlichen Teil von SCHOTT im Süden.

Auf der Grundlage eines von der Carl Zeiss AG durchgeführten Archi­tek­turwettbewerbs wurde ein städtebaulich prägnantes Firmengebäude entworfen, das als Grundlage für das sich anschließende Bebauungs­planverfahren diente. Der vorhabenbezogene Bebauungs­plan zur pla­nungs­rechtlich­en Sicherung des neuen Gebäude- und Freiraumkonzeptes wurde von AS+P erarbeitet und koordiniert. Weiterhin wurden die zahlreichen Stel­lung­nahmen aus den Beteiligungsverfahren von AS+P ausgewertet und in Abstimmung mit den Planungsbeteiligen Vorschläge für die Abwägungsdokumente erarbeitet.

Foto: ZEISS
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Der VBB-J 43 leistet einen wesentlichen Beitrag zur nach­hal­ti­gen städte­baulichen Entwicklung und Ordnung in Jena. Mit dieser städtebaulich bedeutenden Entwicklung auf einem bereits als Industrieareal genutzten Gelände wird dem Planungsgrundsatz der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ umfassend Rechnung getragen und damit der Forderung nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen. Weiterhin trägt er gegenüber der Bestandssituation zur Verbesserung des Orts- und Straßenraumbildes, auch im Umfeld von Kulturdenkmälern, bei. Schließlich werden unter Würdigung der nachbarrechtlichen Belange zumutbare Konfliktlösungen für die Verkehrslärmbelastung vorgesehen.

Der vorhabenbezogene Bebauungs­plan wurde im Mai 2021 zur Satzung beschlossen.

Foto: ZEISS
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