Zielabweichungsverfahren Wiesbaden Ostfeld
Wiesbaden, 2020 - 2021
Erstellung der Antragsunterlagen für das Zielabweichungsverfahren Wiesbaden „Ostfeld“ vom Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzugsplan 2010 gem. § 8 HLPG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2020 - 2021
Auftraggeber
Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Landeshauptstadt Wiesbaden

Potenzialflächen Wiesbaden
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 17.09.2020 auf Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen die Anwendung einer „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) im Bereich Wiesbaden Ostfeld beschlossen. Ziel ist die Schaffung eines eigenständigen urbanen und nachhaltigen neuen Stadtteils für 8.000 bis 12.000 Menschen. Außerdem soll sie der Zusammenlegung des Bundeskriminalamtes an einem zentralen Behördenstandort (ca. 27 ha) dienen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss eine SEM analog zur Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung angepasst sein. Mehrere Ziele und Grundsätze des Regionalplans Südhessen sind von der Planung betroffen. Von Zielen der Raumordnung kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. AS+P wurde mit der Erstellung der Abweichungsunterlagen beauftragt. In einem umfangreichen Prozess wurden dafür eine Langfassung, eine Kurzfassung sowie 11 Anlagen erstellt bzw. zusammengetragen. Das Verfahren ist äußerst komplex, da unterschiedliche Themen wie Naturschutz, Landwirtschaft, oberflächennahe Lagerstätten und Klimaschutz zu berücksichtigen sind. Im Laufe des Prozesses wurde AS+P auch mit der Ermittlung und Bewertung der Bedarfe und Potenziale für Wohn- und Arbeitsstätten sowie einer Alternativenprüfung im Zusammenhang mit der Teillöschung eines Landschaftsschutzgebietes beauftragt. Diese Dokumente sind den Zielabweichungsunterlagen als Anlage beigefügt. Auf Basis der Unterlagen von AS+P wurde der Antrag auf Zielabweichung bei der Regionalplanung eingereicht. Am 7. Mai 2021 entschied die Regionalversammlung Südhessen, den Antrag der Landeshauptstadt Wiesbaden anzunehmen.

Bestehende verkehrliche Anbindung

Regionalplanausschnitt mit Entwicklungsbereich Ostfeld und seinen Baufeldern