Vom städte­baulichen Rahmenplan zur Bau­leit­planung: „Ehemalige Turbinenfabrik“ in Mannheim

Städtischer Rahmenplan © AS+P Albert Speer + Partner GmbH

Am 28. September hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig die öffentliche Auslegung des Be­bau­ungs­planentwurfs Nr. 71.55 „Ehemalige Turbinenfabrik“ beschlossen. Der Be­bau­ungs­planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und jeder Menge Fachgutachten kann nun in Kürze von der Öffentlichkeit eingesehen werden und die Behörden können Stel­lung­nahmen zur Planung abgeben.

Der Beschluss ist das vorläufige erfolgreiche Ergebnis einer rund 12 Monate dauernden bauleitplanerischen Projektarbeit eines integrierten AS+P-Teams. Neben stadtplanerischen Fragestellungen wurden zahlreiche Einzelaspekte einer intensiven juristischen Prüfung unterzogen. Ziel der Planung ist es, die ehemalige Turbinenfabrik in Mannheim als modernen und zukunftsorientierten innerstädtischen Gewerbestandort zu entwickeln und neben Büronutzungen auch weiterhin produzierendes Gewerbe zu beherbergen. Dabei sollen auch die baukulturell wertvollen bestehen Gebäude erhalten werden.

Seit 2019 plant AS+P im Auftrag der Aurelis Real Estate GmbH mit mehreren Expertinnen und Experten auf der Fläche: Angefangen beim städte­baulichen Rahmenplan und dessen pla­nungs­rechtlich­en Transfer in den Be­bau­ungs­plan über die Betreuung des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs rund um das neu geplante Hochhaus bis hin zur konkreten architektonischen Ausgestaltung und Umsetzung. Städtebau, Bau­leit­planung, Land­schafts­architektur und Archi­tektur – das Team von AS+P liefert hier die gesamten städte­baulichen und pla­nungs­rechtlich­en Grundlagen für ein attraktives neues Gewerbe­gebiet in Mannheim.

Ähnliche Beiträge