Bebauungsplan Nr. 41/8.3 „Erweiterung Rosengarten“
Mannheim, 2004 - 2005
Planungsrechtliche Sicherung für die Erweiterung eines Kultur- und Kongresszentrums, Koordination des Verfahrens und der Planungsbeteiligten
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2004 - 2005
Auftraggeber
Mannheimer Kongress und Touristik GmbH
Luftbild Rosengarten
Die Mannheimer Kongress- und Touristik GmbH beabsichtigt, das Kultur- und Kongresszentrum Rosengarten zu erweitern, um den sich ändernden Rahmenbedingungen im Kongresswesen Rechnung zu tragen. Damit soll die führende Stellung Mannheims im Veranstaltungs- und Kongressbereich gewahrt und gestärkt werden. Da sich die architektonischen Entwürfe für die Erweiterung des Rosengartens nicht mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes umsetzen ließen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit dieser Aufgabe wurde die AS+P Albert Speer + Partner GmbH beauftragt, die im Bebauungsplanverfahren unter anderem auch die erforderlichen Fachgutachten koordinierte. Aufgrund der Innenstadtlage des Rosengartens wurden neben den städtebaulichen Fragestellungen insbesondere die Aspekte des Schallschutzes (Nachbarschaft am Rosengarten überwiegend Wohnen), der Verkehrsplanung sowie der Besonnung / Verschattung der Nachbarschaft untersucht. Mit dieser komplexen Aufgabenstellung konnte der Bebauungsplan innerhalb von 10 Monaten zum Satzungsbeschluss geführt werden.
Luftbild