Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ mit Zielabweichungsverfahren
Offenbach, 2023 - 2024
Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ zur planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterungsabsichten der EVO und Koordination des Verfahrens inklusive Erstellung der Antragsunterlagen für ein Zielabweichungsverfahren
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2023 - 2024
Lage des Plangebiets innerhalb der Stadt Offenbach
AS+P wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ beauftragt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das bestehende Energiewerk der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) an der Dietzenbacher Straße zu erweitern und als Innovationsstandort für Dekarbonisierung zu entwickeln. Durch die räumliche Erweiterung des Energiewerks soll die Auskopplung von Abwärme und damit die Versorgungskapazität des Standortes zukünftig deutlich erhöht werden, ohne hierbei genehmigte Abfallmengen zu steigern. Neben Anlagen für die Nutzung des Turbinen-Abdampfs und der Abwärme aus Rauchgasen sind unter anderem auch Anlagen zur Wärmespeicherung vorgesehen. Durch den geplanten Ausbau und dem damit einhergehenden Anstieg des energetischen Nutzungsgrades im Rahmen der Abfallverbrennung wird die Leistungsfähigkeit des Energiewerks deutlich erhöht.
Bestehendes Energiewerk
Zur Schaffung von Planungsrecht war für die planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB gelegene Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich. Darüber hinaus wurden parallel zum Bebauungsplanverfahren zum einen die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 8 (3) Hessisches Landesplanungsgesetz vom Regionalplan Südhessen (RPS) und zum anderen eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) notwendig.
Hierfür hat AS+P für das ca. 10,9 ha große Plangebiet die erforderlichen Unterlagen für den Bebauungsplan sowie den Antrag auf Zielabweichung erarbeitet und die Koordination der verschiedenen Beteiligten (Vertreter der Stadt, Vorhabenträger, Fachgutachter) sowie die Steuerung des Planverfahrens übernommen.
Der Bebauungsplan wurde im August 2025 zur Satzung beschlossen.


