Zielabweichungsverfahren im Bereich des "Verlegerviertels" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt, 2017
Die Erstellung von Antragsunterlagen für die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gehört zu den Standardleistungen bei AS+P. Für ein Konversionsprojekt in Darmstadt konnte AS+P 2017 wieder wichtige Impulse für den Projekterfolg setzen.
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2017
Auftraggeber
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luftbild mit Plangebieten
Bei jeder Bauleitplanung sind die übergeordneten Planungsvorgaben zu beachten, insbesondere die Ziele der Regionalplanung entfalten eine Bindungswirkung für die planende Kommune. Entsprechen die kommunalen Planungsabsichten jedoch nicht den regionalplanerischen Zielen, kann zur Verwirklichung der Planung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt werden. Dies ist gerade für Flächen, bei denen eine vorhandene störende Nutzung kurzzeitig aufgegeben wird und die sich nun für andersartige Planungszwecke eignen, zweckdienlich. Bereits 2015 konnte AS+P erfolgreich für ein Konversionsprojekt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Antragsunterlagen für ein solches Zielabweichungsverfahren erstellen. Aufgrund der damaligen positiven Erfahrungen erfolgte 2017 eine erneute Erarbeitung von Unterlagen durch AS+P, diesmal für die Planung einer Wohn- und Mischnutzung auf einer innerstädtischen Brache im sogenannten Verlegerviertel in Darmstadt, die vor dem Hintergrund des derzeitigen und künftig zu erwartenden Bevölkerungszuwachses in Darmstadt erforderlich wurde. Dank der bereits erprobten und etablierten Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen vom Regierungspräsidium Darmstadt im Hinblick die Anforderungen und Formalitäten war eine zügige Bearbeitung möglich. Die Regionalversammlung Südhessen hat am 10. November 2017 über die Antragsunterlagen beraten und dem Antrag auf Zielabweichung zugestimmt.