Zielabweichungsverfahren zum B655 „Energiewerk“, Offenbach
Offenbach, 2023 - 2024
Erstellung der Antragsunterlagen inklusive einer Vorprüfung für das Zielabweichungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ der Stadt Offenbach vom RPS / RegFNP 2010 gemäß § 8 HLPG i. V. m. § 6 Abs. 2 ROG.
Nutzungsschwerpunkte
Bauleitplanung
Zeitraum
2023 - 2024
Ausschnitt aus dem RPS / RegFNP mit Verortung des Plangebiets
Mit dem Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das bestehende Energiewerk der Energieversorgung Offenbach AG an der Dietzenbacher Straße zu erweitern und als Innovationsstandort für Dekarbonisierung zu entwickeln. Durch die räumliche Erweiterung des Energiewerks soll die Auskopplung von Abwärme und damit die Versorgungskapazität des Standortes zukünftig deutlich erhöht werden.
Entwurf Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“
Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Da die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 655 nicht allen für das Plangebiet relevanten regionalplanerischen Vorgaben entsprechen, hat die Stadt Offenbach die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt. AS+P wurde mit der Erstellung der Abweichungsunterlagen beauftragt. In einem umfangreichen Prozess wurde dafür eine Langfassung inklusive einer Vorprüfung mit dem Nachweis, dass mit der Zulassung der Abweichung keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind, erstellt und die Ergebnisse in einer Kurzfassung zusammengefasst. Gegenstand des Zielabweichungsantrags war die Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des „Vorranggebiets Regionaler Grünzug“ (Ziel Z4.3-2) sowie des „Vorranggebiets für Forstwirtschaft“ (Ziel Z10.2-12). Im Verfahren wurden eine Alternativenprüfung für den Standort der Erweiterung des Energiewerks durchgeführt und Kompensationsflächen für den Eingriff in das „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ gefunden. AS+P begleitete zudem die Suche nach Ersatzaufforstungsflächen.
Am 13. Dezember 2024 entschied die Regionalversammlung Südhessen, die Abweichung von den oben genannten Zielen zuzulassen.


